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Zur Geschichte des Feuerwehrwesens in Bräunlingen (Teil 1)

Im Kelnhof ist seit der Wiederausstellung der musealen Gegenstände aus dem Fundus des früheren Heimatmuseums, welcher seit dem Schulhausbrand 1971 eingelagert war, eine kleine Ausstellung zur Bräunlinger Feuerwehrgeschichte untergebracht. Neben einigen anderen Dingen, z.B. Fotografien vom Brand 1917 des ehemaligen Schellenbergischen Schlosses in der Blaumeerstraße oder vom Brand der Häuserzeile in der Zähringerstraße im Jahr 1913, sowie einen großen Erinnerungskrug, sind auch zwei Löschgeräte aus vergangener Zeit, die bereits vor der Gründung der Feuerwehr 1864 eingesetzt wurden, ausgestellt.

Krückenspritze Mitte 19. Jahrhundert

Hölzerne Feuerwehrspritze Ende 17. Jahrhundert

Das älteste Löschgerät, die hölzerne Feuerwehrspritze, stammt aus dem spätem 17. Jhdt., die zweite Handspritze, bereits eine eiserne Ausführung, stammt aus dem 19. Jhdt. und ist in der Feuerordnung von 1844 in der Aufzählung der vorhandenen Gerätschaften als „Tragspritze mit einem Schlauch, welche besonders bei den Feuerwerkern und sonst in den Häusern vorteilhaft und nützlich angewendet werden kann“ aufgeführt.

Bis zu den ersten Löschgeräten war der Eimer, aus Holz oder Leder, die erste wirksame Möglichkeit, Feuer zu bekämpfen. Von Männern, aber hauptsächlich von Frauen, wurden Eimerketten gebildet. Die Eimer wurden bis zur Brandstätte und, sofern erforderlich, auf Leitern zum Feuerherd gereicht. Vielfach gelang es jedoch nicht, das Wasser auf den Brandherd zu werfen. Die Eimer kamen vielfach halbvoll oder gar leer an. Auf dem Weg von der Wasserstelle zum Einsatz wurde das kostbare Nass in der Hektik, durch Unachtsamkeit oder durch schlechte Übergabe in der Kette verschüttet. Ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude konnte vielfach nur durch das Einreißen des Brandobjektes oder der Nachbarhäuser mittels Einreißhacken verhindert werden.

Die hölzerne Feuerspritze, eigentlich hölzerne Gelenkfeuerspritze, wurde vor über 300 Jahren aus dem Wunsch, eine größere und konstante Wassermenge zu verspritzen, entwickelt. Die bis dahin üblichen einfachen, vom Drechsler hergestellten Hand- oder Stockspritzen ermöglichten zwar einen gezielten Wasserstrahl auf den Brandherd, jedoch war das Fassungsvermögen (ca. 1,5 Liter) sehr stark begrenzt und folglich der Löscherfolg äußerst gering. Auch die später in Nürnberg entwickelten Messingspritzen waren nur bedingt erfolgreich, da sie nach jeden Spritzvorgang erneut befüllt werden mussten. Eine Weiterentwicklung war dann die hölzerne Gelenkfeuerspritze, die in ein mit Wasser zu füllendes Gefäß, Bottich, Kübel oder Stande, gestellt wurde und dauerhaft über eine Eimerkette gefüllt werden konnte. An der Kolbenstange war eine Dichtmanschette aus Leder, ähnlich einer Fahrradpumpe, und im Zylinderboden war das Saug-Druckventil, ebenfalls aus Leder, in der Funktion wie die Herzklappe eines Menschen. Eine baugleiche Gelenkfeuerspritze, datiert1692, ist im Basler Zeughaus ausgestellt.

Krückenspritze in Funktion

Die zweite Handspritze, als Krückenspritze bezeichnet, war eine Weiterentwicklung der zuvor angeführten Gelenkfeuerspritze. Sie wurde ebenfalls in ein Gefäß, Stande, Bottich oder dergl. gestellt. Sie hatte jedoch bereits einen Wasserschlauch, welcher durch seine Beweglichkeit eine enorme Steigerung des Löscherfolges brachte. Der Bediener konnte das Löschgerät mit der Achsel fixieren/festhalten und hatte dadurch beide Hände frei, was vom großen Vorteil war und die Einsatzmöglichkeiten, zumindest bedingt, erhöhte. Die Spritzhöhe war jedoch weiterhin begrenzt (6 – 7 m).

Beide Handspritzen waren jedoch nur bei einem kleinen, örtlich begrenzten Brandherd einsetzbar.

Kübelspritze

Spätere Entwicklungen waren dann der feste Einbau einer Gelenkspritze in einen Wasserbehälter mit verlängertem Schlauch und Strahlrohr mit einer Bedienmöglichkeit durch mehrere Personen, die letztendlich dann noch auf einen fahrbaren Untersatz, Karren oder Wagen, montiert wurden, der sowohl von Menschen als auch von Pferden gezogen wurde.

Letztere Geräte sind ebenfalls im Kelnhof-Museum im Erdgeschoss zu sehen.

Noch heute sind bei den Feuerwehren Kübelspritzen für Kleinbrände, Entstehungsbrände und Nachlöscharbeiten im Einsatz.

 

Beide Löschgeräte sind nunmehr exemplarisch Anlass, einen kleinen Rückblick auf die städtische Organisation zur Brandverhütung und Brandbekämpfung in früheren Jahrhunderten zu halten.

Titelblatt des Kopialbuches

Der erste bekannte Hinweis auf ein Feuerlöschwesen in Bräunlingen findet sich im Kopialbuch der Stadt Bräunlingen von 1580. Stadtschreiber Conrad Springer hat dort wichtige, alte, überlieferte Urkunden und Schriftstücke abgeschrieben. Diese betreffen Polizeiverordnungen, Freiheitsbriefe, verschiedene Verträge sowie Bräuche und Gewohnheiten. Es sind auch die Eide beschrieben, welche  Funktionsträger in der Stadt zu leisten hatten, z.B. der Eid des Schultheißen, des ehrsamen Rates, des Stadtschreibers, Ackermeisters, Stadtknechts, Torschließers, Umgelters (Weinschätzer), Brotwägers, Bann- und Holzwarts, Rossschätzers, Gemeindehirten oder des Feuerschauers.

 

 Im Kopialbuch ist auch die erste Feuerordnung für die Stadt vermerkt.

 In der Stadtordnung von 1576 nahmen neben vielerlei anderen Regelungen (z.B. für Gastwirte, Grenzregelung bzw. Grenzstreitigkeiten, Übertreten oder gar Übermähen von Nachbargrundstücken, dem Versetzen von Marken (Grenzsteinen), Schuldregelungen (Pfandrecht), die Anordnungen einen breiten Raum ein, welche sich mit  Feuer- und Brandgefahr befassten. In allen Häusern mussten die sicheren und wohlverwahrten Feuerstellen sauber gehalten werden. Dies wurde zweimal im Jahr von 2 Mitgliedern des Rates überprüft. Jeden Herbst, musste der Rat seine Anordnungen erneuern, also daran erinnern, und für gute Bewachung der Stadt und aller Häuser Sorge tragen. Feuerschauer wie Wächter waren verpflichtet, dem Rat Meldung zu machen von allem, was sie mangelhaft angetroffen haben.

Es soll z.B. bei Regenzeiten morgens vor und abends nach dem Gebetläuten „Niemand im Haus … „werckh oder Hanff in den Bachofen thun“, d.h. unbeaufsichtigt Feuer unterhalten. (Werg, auch Werch = Fasern, welche beim Hecheln von Lein, Hanf, als Abfall anfallen)

Besonders große Aufmerksamkeit und Sorgfalt verlangt die Satzung (Feuer-Ordnung) für die Zeit, da im allgemeinen Hanf und Flachs innerhalb der Stadt sich in Bearbeitung befanden.  Flachs und Hanf wurden in aufwändiger Arbeit aufbereitet, damit sich die Fasern von den spröden Pflanzenteilen trennen ließen, u.a. wurden die Stängel gedörrt -entweder im Freien vor der Stadt („Brechloch“ im Kellertal) oder, bei Dauerregen im häuslichen Backofen. Dabei und bei dem anschließenden Schwingen und Brechen der spröden Stängel herrschte höchste Brandgefahr, die auch sonst ohne Zuführung von Feuer durch Selbstentzündung vorhanden war. Ebenso wie in den Tagen der Ernte muss auch noch während der Herbstwochen, in denen die Einwohner mit Hanf und Flachs zu tun haben, vor dem Haus bei Tag und Nacht ein „Schaff oder Gelten“ mit Wasser und ebenso eine „Leiter, die das Dach erreicht“, in Bereitschaft gehalten werden. Die Unterlassung wird mit 5 Schilling gestraft. Wer ohne Erlaubnis Hanf oder Werg in der Stube aufbewahrt verfällt einer Strafe von 5 Pfund.

Auf die Vermeidung von Bränden in den Waldungen, d.h. die Sicherung des Raumes für das Vieh (Weidewirtschaft) und bei der Aufbereitung des Holzes zu „Kohlen“ (Meiler, Holzkohlegewinnung) wird ebenso hingewiesen.

Beginn der Feuerordnung im Kopialbuch von 1580

Eine Aufgabe der Brandschau wurde auch dem Nachtwächter zugewiesen. Im Vergleich zu anderen Bediensteten der Stadt war sein Gehalt aber bescheiden. Spitzenreiter beim Verdienst waren z.B. im ausgehenden 18. Jhdt. der Waldmeister (300 fl), die Förster (100 fl), dann der Ratsdiener (116 fl.), der Säckelmeister (Gemeinderechner, 70 fl) Der Nachtwächter erhielt lediglich 24 fl.  Daneben wurden allerdings noch Sachbezüge gewährt.

Einen weiteren erwähnenswerten Hinweis zum Brandschutz finden wir im 18. Jhdt. im Protokollbuch des Gemeinderats. Am 29. April 1702 hat der Gemeinderat beschlossen, dass in Zukunft für die Bürgeraufnahme 60 Gulden bezahlt werden müssen. Außerdem hat der Neubürger den gewöhnlichen Ratstrunk oder das Ratsmahl zu geben und muss neben Ober- und Untergewehr einen Feuerkübel anschaffen. Heutzutage ist es wesentlich einfacher Bürger der Stadt Bräunlingen zu werden. Ab wann der Rat auf den Ratstrunk oder das Ratsmahl verzichtet hat, wissen wir nicht.

Großbrände im 16. – 18. Jahrhundert

Im Jahre 1540 hat in Bräunlingen ein Großbrand gewütet. Der verheerende Brand hat die Südhälfte (zwischen Kirchgasse und Mittelgasse) der Innenstadt heimgesucht. Friedrich Graf zu Fürstenberg drückte es in seinem Ersuchen an König Ferdinand um Überlassung von Bräunlingen gegen eine Pfandsumme von 2.000 Gulden, so aus: „es sei jetzt halb niedergebrannt und gar in das Verderben gebracht“. Auch ein österr. Regierungsvertreter, der 5 Jahre später in Bräunlingen war, bezeichnete den Verlust an Häusern auf „ein Drittel des Städtchens“. In der neuen, dritten Stadtordnung, 1576 durch Erzherzog Ferdinand erlassen, wurde als Konsequenz aus der Brandkatastrophe von 1540 vorgeschrieben, dass nur noch in Stein gebaut werden darf und Dächer nur noch mit Ziegeln gedeckt werden dürfen.

Weitere große Brände waren in den Jahren 1632, 1647, und 1684 und besonderes 1719

zu verzeichnen. Der Brand im Jahre 1719 wütete gegenüber der alten Kirche, heute Zähringerstraße. Diese Häuser waren bereits 1684 betroffen und 1913 wiederum ein Opfer eines Großbrandes geworden. Zum Brand 1719 liegt uns ein kurzer Bericht vor. Darin heißt es, verkürzt wiedergegeben, dass am 8. August um 10 Uhr beim Adler, im Haus des Mathias Rosenstihl, durch Unvorsichtigkeit beim Wäschewaschen (wäsch feyer) ein Feuer aufgekommen ist und über 4 Häuser die Feuersgefahr sich weiter verbreitete, das Mühlentor angezündet wurde und in wenigen Stunden 10 Häuser, ohne die Scheunen und Hinterhäuser gerechnet, völlig abgebrannt waren. Im Haus von Jakob Langenbacher sind 2 Männer, einer von Bruggen und einer von Allmendshofen, welche beim Feuerlöschen halfen, verbrannt. Anderntags sind gegen 12 Uhr noch 2 Häuser und eine Scheune abgebrannt. Auch ist die Kirche in Mitleidenschaft gezogen worden, wo der Kirchenturm zwei bis dreimal angefangen hat zu brennen. Weitere Häuser, besonders die mit Schindeln bedeckt waren, haben große Schäden erlitten und es wäre beinahe die ganze Stadt in Brand und Rauch aufgegangen, wenn nicht die Nachbarschaft, Donaueschingen und Hüfingen, mit ihren Feuerspritzen geholfen hätten. Ein erster Hinweis auf die heute noch selbstverständliche Überlandhilfen der Feuerwehren.

Im September 2020

Joachim Schweitzer

Teil 2 erfolgt dann in der nächsten Woche, in welchem dann zur Geschichte des Feuerwehrwesens im 19. Jahrhundert Ausführungen folgen.

                                                 

 

Artikel wurde am 7. September 2020 veröffentlicht.