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Zur Geschichte des Feuerwehrwesens in Bräunlingen (Teil 2)

Im Kelnhof-Museum ist im Ausstellungsraum im Rahmen der Stadtgeschichte eine kleine Ausstellung dem Feuerwehrwesen in Bräunlingen gewidmet. Neben einer Aufnahme des ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Karl Winterhalter, einem Feuerwehr-Erinnerungskrug von 1904, Fotografien der beiden Großbrände von 1913 in der Zähringerstraße, wo eine ganze Häuserzeile gegenüber der Stadtkirche  eingeäschert wurde, und 1917 in der Blaumeerstraße, wo das frühere Schellenbergische Schloss den Flammen Tribut zollen musste, sind neben der Gelenkfeuerspritze und der Krückenspritze, die im Teil 1 dieser Abhandlung beschrieben sind, auch Gerätschaften des 19. Jhdt. ausgestellt; ein Säbel, ein Beil und eine Axt, sowie die im Teil 1 beschriebenen. Die letztgenannten Gerätschaften sind zum Teil erst nach der Gründung der Feuerwehr Bräunlingen 1864 beschafft worden.

Aber wie war der Brandschutz vor der Gründung der Feuerwehr im 19. Jhd. organisiert? Darüber geben uns städt. Feuerordnungen von 1817, 1826, 1834 und 1844 Auskunft.

Auch gab es eine „hochfürstlich Fürstenbergische erneuerte General-Feuerordnung“ vom August 1798, welche für die fürstenbergische Nachbarschaft, z.B. für Döggingen, Bruggen, Waldhausen, Geltung  hatte. Diese beinhaltete in 63 Abschnitten vorbeugende Hinweise und Vorschriften, auch Bauvorschriften, z.B. für den Bau von Feuergiebeln, den Bau von Scheunen, Stubenöfen und Kaminen, Rauchkammern, zur Eindeckung der Dächer mit Ziegeln. Feuerbrauchende Werkstätten wie Schmied-, Schlosser- Nagelwerkstätten. Aber auch Hinweise zum Wäschewaschen, Schmalzaussieden, für Handelsleute, Ofentüren, Holz- und -kohlenvorräte, für holzbearbeitende Berufe, wie Schreiner, Wagner, Zimmerleute, Küfer, Wannen-, Sieb- und Gabelmacher, muten aus heutiger Sicht übertrieben, waren aber sicherlich vonnöten. Bei Übertretungen der Vorschriften oder Missachtung waren Strafen, je nach Schwere, von Einen, Drei oder Zehn Gulden zu zahlen. Die Strafgelder waren zum Unterhalt der Löschgeräte bestimmt, ein Denunziant erhielt die Hälfte des Strafgeldes. Wer nicht zahlen konnte, hier wurden beispielhaft Hirten, Schäfer, Bettler genannt, wurde zum Straßenbau oder sonstigen öffentlichen Arbeiten verpflichtet. Wenn diesem nicht Folge geleistet wurde, so ist festgeschrieben, „ist er am Leibe zu strafen“.

In weiteren 50 Abschnitten, Anordnungen und dergl. für die „Lösch-Anstalten“  sind Regelungen getroffen, z.B. zur Aufsicht über die „Feuer-Instrumente“, Organisation im Notfall wie Stürmen, Läuten der Glocken, Pflichten der Nachtwächter und Untertanen, Bevorratung mit diversen Löschgeräten, Unterstützung von Brandgeschädigten u.a. mehr.

Eine überkommunale Einrichtung, nämlich die Hochwache auf dem Fürstenberg, ist ab 1824 in den Akten der Stadt dokumentiert. Die Schriftstücke beziehen sich fast ausschließlich auf die Kostenbeteiligungen der 54 von der Hochwache begünstigten Orte und die Art der Alarmierung. Bei einem Brand in der fürstlichen Residenz in Donaueschingen sind 5 Schüsse, im Amtsort Hüfingen 4, im dem „diesseitigen“ Amtsbezirk 3 und außerhalb des Amts Hüfingen 2 Schüsse als Alarmsignal abzufeuern. Zwei Schuss als Mindestalarmierung wurden für erforderlich gehalten, „weil nur ein einzelner Schuss oft überhört oder doch nicht als Alarmzeichen erkannt wird“.

Die Kosten wurden nach dem Brandversicherungsanschlag (Gebäudeversicherungssumme) der beteiligten Gemeinden aufgeteilt. Dies ergab für die Stadt Bräunlingen 1824 bei einer Gebäudeversicherungssumme von 2.134.900 = 35 Gulden (fl.) 39 Kreuzer (Kr.) und für den seinerzeitigen Stadtteil Hubertshofen bei einer Versicherungssumme von 33.250 = 5 fl. 32 ½ Kr. = gesamt 41 fl. 11 ½ Kreuzer. Durch die Großherzogl. Badische Regierung des Seekreises in Konstanz wurde das „Institut der Hochwache zu Fürstenberg“ mit dem 1. Juni 1833 für aufgelöst erklärt. Zuletzt waren an das Großh. Bad. Direktorium des Seekreises  52 fl 8 Kr. „binnen 8 Tagen anher einzusenden.“

Erste Hinweise auf Gerätschaften, Spritzenhaus und Übungen

Feuerlaternen

Im Stadtarchiv sind die erwähnten Feuerordnungen noch vorhanden. Die vielen Regelungen, wie sie beschrieben sind, wiederzugeben, würde den Umfang dieser kurzgeschichtlichen Darstellung sprengen, zumal sie sich in verschiedenen Bestimmungen in ähnlicher Form wiederholen.

 

1817 – In der Feuerordnung sind z.B. namentlich genannt, wer zum Feuerreiten nach Wolterdingen, Hüfingen, Döggingen, Donaueschingen und Allmendshofen bestimmt ist, die Feuerspritzen zu führen und zu ziehen sowie Leitern und Hacken auf den Brandplatz zu bringen hat. Ein erster Hinweis auf Feuerlöschgeräte in der Stadt. Die Feuerreiter wurden früher bei der sogenannten 1. Gmond bestimmt. Auch ist der durch die Stadt führende noch heute für die Löschwasserversorgung notwendige Löschkanal angeführt.  Der Löschwasserkanal führt vom Wehr im Brändbach, oberhalb der Galgenbergbrücke, durch die Stadt bis zum Mühlentor und dann durch die Kirchstraße zum Einlauf wiederum in den Brändbach, früher durch das Tor – Hüfingerstraße in die Breg. Es ist bereits 1817 festgehalten, das Johann Obergfell über die große Stellfalle das Wasser in die Stadt leiten muss und Ignaz Schmid und Johann Bendel in der Stadt das Wasser „zu schwellen“ haben. Bei einer Feuersbrunst haben sich die Maurer und Zimmerleute sofort einzufinden. Ferner sind die 4 Tore zu besetzen, um einen Überblick über ein evtl. Ausbreiten des Feuers zu bekommen. Insgesamt sind in der Feuerordnung namentlich 75 Personen mit ihren Aufgaben genannt.

Die Schlüsselgewalt für die Stellfalle lag noch bis vor wenigen Jahren bei der Familie Obergfell, bis im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen im Zuge des Brändbaches/Marquardswiesen eine bauliche Änderung erfolgte.

1826 –  ist ergänzend beschrieben, wie der Nachtwächter, wenn Feuer gerufen wird, mit dem Torglöckle so lange stürmen soll bis sich genügend Menschen zur Hilfe eingefunden haben. Hierzu war der Meßmer Benedikt Hummel, nämlich in der „unteren Kirch mit allen Glocken ebenso auch Lorenz Brenner in der obern Kirch“ gleichfalls verpflichtet. 1826 ist auch erstmals Hilfeleistung nach auswärts beschrieben. 5 namentlich genannte Bürger mussten insgesamt 6 Pferde stellen, um die Feuerspritzen bei einem Brand in der Nachbarschaft dorthin zu fahren.

1834 – sind die Aufgaben für das Stürmen, für den Löschkanal, für den Feuerspritzenmeister, 3 Feuerspritzenleiter (3), Feuerspritzenzieher (20), Verstärkung der Stadt- und Amtskanzlei (12),  für die Verständigung der Nachbarorte Donaueschingen, Hüfingen, Döggingen, Wolterdingen (4) und für das Führen der Feuerspritzen mit je 2 Pferden nach auswärts durch 2 Ratsmänner namentlich neu zugeteilt worden.

1844 –  ist erstmals eine erste Auflistung der vorhandenen „Lösch- und Rettungsapparate“ verzeichnet. Es sind 2 fahrbare Spritzen und eine Handtrag-Spritze vorhanden. Die Tragspritze mit einem Schlauch wird als besonders vorteilhaft und nützlich bei Bränden in den Häusern bezeichnet (sh. Teil 1). Ferner sind an Gerätschaften vorhanden: 12 Feuerleitern, 9 Gabeln und 3 Stüpfel zum Aufrichten der Leitern, 70 lederne Wassereimer, 14 hölzerne Wasserkübel mit Stange zum Tragen durch 2 Personen, 12 hölzerne Schöpfer zum Wasserschöpfen aus dem Feuerkanal. Diese Gerätschaften befanden sich im sogenannten städt.

Handdruckspritze der Gemeinde Bruggen, ursprünglich 1868 für die Feurwehr Bräunlingen bei der Firma Rappenegger, Hüfingen, beschafft

 

Spritzenhaus neben der Pfarrkirche – somit das erste bekannte Feuerwehrgerätehaus. Das Spritzenhaus wurde 1880 abgebrochen, um Platz für den Neubau der heutigen Stadtkirche zu schaffen.

Neben den Regelungen analog den früheren Feuerordnungen muss der Kaminfeger in seinem Gewand (Dienstkleidung) bei Androhung des Verlustes seines Dienstes auf der Brandstätte erscheinen. Jeder Familienvater hat dafür zu sorgen, dass in seiner Küche eine Gelte Wasser vorbereitet steht und bei Entstehung eines Brandes diese auf die Brandstätte zu bringen ist. Küfer und Bierbrauer haben anstelle der Gelten mit ihren Wasserbutten zu erscheinen. Die Inhaber von Feuergewerben, Gasthöfe und Bierbrauer, sowie alle „feuergefährliche Handwerker“ haben sich mit Handfeuerspritzen zu versehen. Einen breiten Raum nahmen das zur Verfügung stehende Wasser aus Brändbach und Breg sowie die Wasserförderung ein. Sollte das Wasser in den Bächen gefroren sein, so musste es mit aller Gewalt sogleich aufgehauen werden. Hierzu waren hauptsächlich die Zimmerleute eingeteilt.

Proben und Organisation

Ein erster Hinweis auf Übungen bzw. Proben ist ebenfalls 1844 niedergeschrieben. Um den guten Zustand der Löschgerätschaften zu erhalten, sollen diese „nicht nur öfters fisidirt sondern auch mindestens 2mal probiert und mindestens einmal eine allgemeine Löschprobe abgehalten werden“. Die Oberaufsicht über Alles hatte der Bürgermeister. Der Gemeinderat hatte eine Feuerkommission zu bestimmen, welche die Fisitation der Gerätschaften vorzunehmen hatte. Der städt. Baumeister hat die durch die Stadt ziehenden Dohlen zu beaufsichtigen und für deren Sauberhaltung zu sorgen. Der Spritzenmeister leitet die Spritzen und Schläuche sowie das Ziehen der Pumpen durch die Rottenmannschaft (36 Mann). Die Stadt selbst wird in 4 Abteilungen (Quartiere) eingeteilt. Jedem Quartier steht ein Hauptmann vor, der die Aufsicht über das Viertel innehat und für die Einhaltung der Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes verantwortlich ist. Ferner ist festgelegt, dass der Spritzenmeister und die 4 Hauptmänner eine „bestimmende Auszeichnung erhalten, damit derselbe von der Ferne kennbar ist“. Diese auch als Obmänner bezeichneten Funktionsträger wurden aus dem städt. Bürgermilitär gezogen und zwar zu jeder Abteilung ein Offizier und drei weitere aus seiner Kompanie abkommandierte Militärmänner.

Auch die Dependenzorte hatten Vorsorge zu treffen

Noch vor der Aufteilung der Mark Bräunlingen, bei der 1846 Unterbränd, Oberbränd, Bubenbach und Hubertshofen in die Selbstständigkeit entlassen wurden, hatten die Bürger von Bubenbach immer wieder das Verlangen nach einer zweiten Feuerlösch-Spritze geltend gemacht.

Die Bubenbacher begründeten dies mit der gefährlichen Nähe ihres Holzmagazins (800 – 900 Klafter zum Trocknen aufgeschichteten Brennholzes) bei der Kirche und Schulhaus. Die Neubeschaffung einer solchen Spritze auf Kosten der „Gesamtstadt“ (= Stadt und anderen Nebenorte) rief lebhaften Widerspruch bei allen beteiligten Mitbürgern der Mark-Gemeinschaft hervor.

Fahrbare Handdruckspritze der Gemeinde Mistelbrunn von 1891

Im September 2020

Joachim Schweitzer

 

Teil 3 befasst sich mit der Gründung der Freiw. Feuerwehr 1864 und erscheint im nächsten Mitteilungsblatt.

 

Anmerkung: Die abgebildeten Feuerlaternen und die Handdruckspritze der Gemeinde Bruggen befinden sich (noch) im Feuerwehrgerätehaus Bräunlingen.

 

Artikel wurde am 15. September 2020 veröffentlicht.